E-Mail-Marketing und
Newsletter erfolgreich managen


Juristische Fragen zum E-Mail-Marketing

eMail-Marketing wird in Deutschland von folgenden Gesetzen geregelt:

  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)
  • Teledienstegesetz (TDG)
  • Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Mit der Reform des Wettbewerbsrechts (UWG) in der Fassung vom 8. Juli 2004 ist nach längerer Diskussion auf verschiedenen politischen Ebenen nunmehr die Rechtslage auch für die Betreiber von eMail-Marketing eindeutig geregelt. Nur wer die elektronische Adresse eines Kunden oder Interessenten im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten hat, darf diese Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen nutzen. Dabei muss der Empfänger jederzeit die Möglichkeit haben, die weitere Nutzung seiner Mail zu untersagen. Dies sieht § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in seiner neuen Fassung vom 8.Juli 2004 vor.

Demnach ist die unverlangte Zusendung von Werbung per E-Mail grundsätzlich unzulässig. Es sei denn, der Empfänger hat dieses ausdrücklich gestattet oder der Absender kann aufgrund tatsächlicher sachlicher Umstände ein Interesse des Empfängers vermuten. Letzteres muss der Werbende im Streitfall beweisen können! Die Nachweispflicht für eine Erlaubnis trifft nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. März 2004 (Az. I ZR 81/01) den Versender der Werbe-E-Mail.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, empfiehlt es sich, den Nutzer die Anmeldung für einen Newsletter noch einmal ausdrücklich im Rahmen einer zweiten E-Mail bestätigen zu lassen. Hierbei ist zu beachten, dass die Bestätigungs-E-Mails ihrerseits keine ausufernde Werbung enthalten dürfen, da bereits dies von einigen Gerichten als Spam bewertet worden ist. Dieses Verfahren wird "Double Opt-In" genannt. In der Praxis ist aber auch das sogenannte "Confirmed Opt-In"-Verfahren sehr verbreitet. Bei diesem Verfahren wird nach der Registrierung sofort eine automatische Bestätigungsnachricht versendet oder im Internetbrowser angezeigt. Der Nachteil ist, dass auch andere Personen als der Empfänger selbst auf diese Weise einen E-Mail-Newsletter oder anderen elektronischen Dienst anfordern können.

Der Empfänger muss also in jedem Fall einen Aufwand betreiben um sich wieder als Empfänger auszutragen. Deshalb können für den Anbieter durch Beschwerden oder juristische Schritte von verärgerten Empfängern personelle und finanzielle Aufwände entstehen.

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